Umgangsverfahren

Am 01.07.2007 strahlte das ZDF in der Sendung „Mona Lisa“ einen Beitrag über uns aus, an dessen Ende berichtet wurde, dass wir mittlerweile keinen Umgang mit M. mehr haben dürfen. 

In der Tat wurde der Umgang kurz nach den Dreharbeiten eingestellt, weshalb wir uns mit einem Antrag zur Regelung des Umganges ans Familiengericht wandten. Dort brachten die Fallzuständigen des Jugendamtes ganz überraschend vor, M. würde sich angeblich nach den Umgängen in selbstverletzender Weise verhalten. Dieses Verhalten, das neuerdings aufgetreten sein soll, wurde von der Pflegemutter geschildert.

Diese von der Pflegemutter vorgebrachten Schilderungen haben uns sehr erstaunt, denn in den Besuchskontakten verhält sich M. sehr zugewandt und fröhlich. Sogar von Seiten des Jugendamtes wird bestätigt, dass M. sich in den Umgängen unauffällig verhält. Die Mutmaßung der Fachleute in Jugendamt und Gericht, es handele sich hierbei um eine misshandlungsbedingte Retraumatisierung, ist für uns nicht nachvollziehbar, denn M. ist von uns einen liebevollen, zugewandten Umgang gewohnt. Leider hat man ihr aber die Eltern entzogen, so dass es nicht verwunderlich ist, dass sie im Anschluss an die Umgänge mit Unruhe und Trauer reagiert, denn schließlich ist jedes Umgangsende ein neuer Abschied von den Eltern für das Kind.

Auch darf nicht ignoriert werden, dass viele Kinder nach schönen Erlebnissen unruhiger wirken – man könnte das als „positiver Stress“ bezeichnen.

Das Gericht ordnete eine Begutachtung zur Frage an, ob die Umgänge M. gefährden würden und ob die Umgänge in ihrer Gestaltung verändert werden müssten, um einer Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.

Neben der Aussetzung des Umganges verkündete das Jugendamt auch, es werde uns alle 6 Monate unaufgefordert über M. informieren. Von eigenen Anfragen sollten wir absehen.

Dieses sehr fragliche Vorgehen der Fallzuständigen in unserem Jugendamt zeigt nochmals, dass es offenbar dort darum geht, nicht mit uns zu kooperieren, sondern für die Entfremdung M.s zu sorgen. Auch Informationen über unsere Tochter will man uns offenbar am liebsten gar nicht geben.

Es ist unzumutbar für uns als Eltern, nur 2 Lebenszeichen im Jahr von M. zu bekommen (und die Informationen, die wir erhalten, werden erfahrungsgemäß eher oberflächlich ausfallen). Die Forderung, wir sollen auch von Anfragen unsererseits absehen, grenzt an Unmenschlichkeit, denn es ist das normalste der Welt wissen zu wollen, wie es dem eigenen Kind geht. Mit Kindeswohlorientierung lässt sich dieses Verhalten der Fallzuständigen nicht erklären, denn gerade das Informieren der Eltern birgt die Möglichkeit in sich, das Kind bestmöglich zu fördern und ihm zu helfen. 

Das Gutachten wurde Anfang Januar 2008 fertig gestellt und schließt mit der Empfehlung, dass M. wieder einmal monatlich für eine Stunde Umgang mit uns haben soll, der allein von der Pflegemutter begleitet wird.

Im Rahmen der Begutachtung fand ein Besuchstermin statt. Obwohl M. uns zu dem Zeitpunkt 12 Wochen nicht sehen konnte, brauchte es nur wenige Minuten der Eingewöhnung und M. kam auf uns zu, um gemeinsam mit uns die Zeit zu verbringen. Sie war wie immer zugewandt und fröhlich, spielte gemeinsam mit uns und suchte auch unsere Nähe, indem sie z. B. „Kuscheln“ sagte, und sich bei ihrer Mama anschmiegte. Der Gutachter beschrieb den Umgang sehr positiv.

Nach dem Gutachten-Umgang beobachtete der Gutachter M. noch einige Zeit. Selbstverletzendes Verhalten hat er bei M. nicht festgestellt. Ihr Verhaltensrepertoir entspricht dem eines zweijährigen Kindes.

Insgesamt befindet der Gutachter, dass M. ein sehr gutes Bindungsverhalten zeigt, was nochmals belegt, dass M. kein Opfer von Kindesmisshandlung gewesen ist. Allerdings erwähnt der Gutachter, dass M. Angst vorm Alleingelassen werden hat, was unsere Befürchtung bestätigt, dass M. durch die Trennung von uns traumatisiert ist.

Es zeigte sich durch das Gutachten, dass die Aussagen der Fallzuständigen im Jugendamt, die sich an den Aussagen der Pflegemutter orientierten, im Widerspruch zu denen im Gutachten standen. Es hieß vor dem Gutachten, dieses angeblich selbstverletzende Verhalten sei „neuerdings“ aufgetreten. Im Gutachtergespräch gab die Pflegemutter jedoch an, dieses Verhalten habe sie beobachten können, solange M. bei ihr lebe, verstärkt aber nach Besuchskontakten mit uns. Die Inobhutnahme war am 15.11.05 – von da an lebte M. nur noch dort. Würde ein solches Verhalten beobachtet worden sein, hätte man das während des Familien- oder Oberlandesgerichtsverfahrens vorgebracht. Bis Juni 2007 war davon aber niemals die Rede. Wir gehen davon aus, dass dieses selbstverletzende Verhalten nie existiert hat.

Während die Verfahrenspflegerin sich nach Durchsicht des Gutachtens dafür aussprach, dass M. uns wieder einmal monatlich für eine Stunde sehen kann, wie der Gutachter riet, gab das Jugendamt in seiner Stellungnahme auf das Gutachten auch weiter an, es wolle nicht, dass es Besuchskontakte zwischen M. und uns gibt. Trotz dieser Ablehnungshaltung im Jugendamt beschloss der Richter, dass M. uns zukünftig einmal monatlich an einem neutralen Ort für eine Stunde unter Begleitung der Pflegemutter sehen wird.

Nach einigen Terminverschiebungen seitens des Jugendamtes fand das erste Treffen Mitte April 2008 statt. Es war das erste Treffen nach 8 Monaten (wenn man davon ausgeht, dass M. uns im Rahmen des Gutachtens nur einmal 1 1/2 Std. sehen konnte, müsste man eigentlich sagen, dass sie uns fast 11 Monate nicht gesehen hat außer dieser einen, sehr kurzen Ausnahme).

Zu Beginn des Umganges verhielt sich M. für wenige Minuten nachvollziehbarer Weise etwas schüchtern, weil sie uns sehr lange nicht gesehen hat. Nach dieser kurzen Eingewöhnungsphase kam M. von sich aus auf uns zu und spielte die gesamte restliche Zeit gemeinsam mit uns und auch diesmal suchte sie unsere Nähe (Umarmen, auf unserem Schoß ein Buch anschauen…). Sie hatte gute Laune und wir sahen ihr an, dass ihr die Zeit mit uns Freude machte.

Obwohl der richterliche Beschluss nur die Begleitung der Pflegemutter vorsah, war wider Erwarten der Umgangsbegleiter vom Jugendamt die gesamte Zeit des Besuchskontaktes dabei.

Mehrfach wurde M. vom Jugendamtsmitarbeiter und der Pflegemutter dazu ermuntert, uns beim Vornamen zu nennen, obwohl M. uns noch vor einem Jahr mit „Mama“ und „Papa“ angesprochen hat. Wir haben den Eindruck, dass es seitens des Jugendamtes und womöglich auch von der Pflegefamilie nicht gern gesehen wird, wenn M. uns als ihre Mama und ihren Papa anspricht.

Wie bereits von uns befürchtet, wurden wir nicht halbjährlich informiert, sondern erhielten nur dann Informationen, wenn wir dem Verbot, eigene Anfragen zu stellen, zuwiderhandelten. So Fragten wir bei der Abgabe des Nikolausgeschenkes für M. im Jugendamt eine neue Sachbearbeiterin, die kaum Informationen geben konnte, weil sie die Akte kaum kannte. Wir erfuhren auf diese Weise im Dezember 2007, dass die U7 im September 2007 gut verlaufen ist. Im Gutachten wiederum, das wir im Januar 2008 erhielten, fanden wir ein Zitat aus einem medizinischen Bericht von 10/07 vor. Anfang März 2008 erkundigten wir uns bei M.s Vormünderin telefonisch über M.s Wohlbefinden. Diese meinte, es gäbe „nichts Weltbewegendes und nichts akutes“ und sie hätte erfahren, wenn es etwas wesentliches gäbe. Sie deutete an, dass M. noch immer nicht ausreichend Festnahrung zu sich nähme und daher noch immer Sondernahrung bekomme.

Einmal fragte unsere Rechtsanwältin in einem Telefonat mit einer Jugendamtsmitarbeiterin, wie es M. geht, als es um die Terminvereinbarung für den Besuchskontakt ging. Das war Anfang April 2008. Die Mitarbeiterin im Jugendamt versprach die baldige Zusendung eines Entwicklungsberichtes an uns. Da über zwei Wochen vergingen, ohne dass ein Entwicklungsbericht einging, baten wir im Jugendamt schriftlich um Zusendung des Entwicklungsberichtes.

Erst einige Zeit später erhielten wir die Entwicklungsberichte regelmäßiger, aber sie blieben oberflächlich in ihren Schilderungen.

Die Umgangsbegleitung durch den Mitarbeiter des Jugendamtes wurde erst „gelockert“, als das Familiengericht auf unser Bitten hin dezent anfragte, ob es stimmt, dass das Jugendamt den Umgang begleitet. Der Mitarbeiter des Jugendamtes hat es sich zur Gewohnheit gemacht, am Anfang zu erscheinen und am Ende alle zu verabschieden, wobei es vorkommen kann, dass er selbst dann den Termin für das nächste Treffen vereinbaren will, wenn der allen bekannt ist, weil er wie gewohnt stattfindet.

Dieser Umgang ist natürlich viel zu gering, um die Bindung zwischen M. und uns zu pflegen, aber wir halten daran fest, weil es die einzige Möglichkeit ist, die uns dreien gelassen wurde, um uns wenigstens ab und an zu sehen.

Wir haben erleben müssen, dass die Fallzuständigen Mitarbeiter in unserem Jugendamt Umgänge offenbar willkürlich einstellen können. Daher haben wir große Angst, man könnte den Umgang jederzeit sofort wieder einstellen, wenn wir nicht das vom Jugendamt gewünschte Verhalten zeigen.