Der Fall

 

M. wurde am 18.10.05 bei der U4 geimpft (6-fach-Impfung + Pneumokokkenimpfung). Bis auf die anfängliche Schwierigkeit, die Körpertemperatur zu halten, anfängliche Hörbeeinträchtigung, die Blähungen und den Magen-Darm-Infekt war unser Kind nach ärztlicher Aussage immer kerngesund.

Als sich M.s gesundheitlicher Zustand zwei Tage nach Impfung drastisch verschlechterte, sind wir mit unserer Tochter ins Kinderkrankenhaus gefahren. Dort wären wir nach Hause geschickt worden, wenn wir nicht darauf bestanden hätten, dass das Kind untersucht wird!

Während der stationären Aufnahme im Krankenhaus sahen wir, wie M. mehrere Krampfanfälle bekam. Bei einem dieser Anfälle wurden wir vor die Tür geschickt und nachdem zwei Ärzte zusammen mit mehreren Krankenschwestern sie behandelten, wurden wir zu M. zurückgeholt. Man untersuchte und eröffnete uns, dass zu viel Hirnwasser im Kopf ist, das für erhöhten Hirndruck sorge.

Wir betonten mehrmals, dass M. vor zwei Tagen geimpft wurde, aber man sagte, dass Impfungen keine derartigen Symptome hervorrufen können.

In der Nacht, als wir nach Hause gefahren sind, krampfte M. noch weitere drei Mal (lt. Aussage der Krankenschwester), wir wurden aber nicht angerufen. Morgens war M. noch einmal auf Mamas Arm. Dort bekam sie einen weiteren Krampfanfall. Sie wurde auf die Intensivstation verlegt und hatte bis zum frühen Nachmittag noch mehrere Krampfanfälle. Am Nachmittag bekam sie ein starkes Beruhigungsmittel, damit sie möglichst gar keine Anfälle mehr bekommen konnte. 

Sie sagten uns, dass M. operiert werden muss. Sie würde Außendrainagen oder Innendrainagen bekommen, je nachdem, ob das Hirnwasser “sauber” ist. M. bekam Außendrainagen, weil Blut im Hirnwasser war. 

Direkt nach der OP sagte man uns, dass diese Hirnwassereinlagerungen möglicherweise dadurch entstanden sein könnten, dass das Kind leicht geschüttelt wurde. Man sagte uns auch, dass die Gerichtsmedizin eingeschaltet würde, um abzuklären, ob möglicherweise auch eine Stoffwechselkrankheit der Grund für M.s Zustand sein könne. 

Nach der OP kam M. direkt ohne zusätzlichen Sauerstoff aus, wurde bereits am Morgen danach auf die normale Station verlegt, trank gleich am nächsten Morgen Muttermilch aus der Flasche und war schon manchmal wach. In den Wachphasen schaute sie sich neugierig um. Zwei Tage nach der OP lächelte M. schon wieder. Wenige Tage nach der OP ergab ein weiterer Hörtest, dass M. nun auch gut hören kann. Insgesamt erholte sich M. ausgezeichnet und entwickelte sich im Eiltempo.

24.10.05: Die Stationsärztin führte ein Gespräch mit uns, in dem uns nur kurz über M.s Gesundheitszustand berichtet wurde. Sie stellte uns Fragen, die alle in die Richtung gingen: “Was ist geschehen, dass Ihr Kind ein Schütteltrauma bekommen konnte?” Sie erklärte, dass für ein Schütteltrauma ausschließlich heftiges Schütteln als Auslöser in Betracht kommt. Wir betonten mehrfach, dass wir unser Kind niemals geschüttelt haben. Als die Ärztin meinte, sie müsse M. eingehend untersuchen (Röntgen….) und auch das Jugendamt hinzuziehen müsse, sagten wir ihr, dass wir mit beidem einverstanden sind – mehr noch: die Untersuchungen sollten schnell gemacht werden und mit dem Jugendamt (in Folgendem JA genannt) könnten wir dann darüber sprechen, ob ein Familienhelfer für uns drei hilfreich wäre. Auch unsere Hebamme wollten wir nach Entlassung hinzuziehen.

Noch am selben Tag führte der Krankenhaussozialdienst ein Gespräch mit uns (der Mutter). Auch die Mitarbeiterin des Krankenhaussozialdienstes wollte wissen, wie das “Schütteltrauma” zustande gekommen sein könnte. Auch hier sagten wir wahrheitsgemäß, dass wir unser Kind nie geschüttelt haben und auch auf keine andere Weise gewalttätig zu ihm waren.

Die Dame vom Krankenhaussozialdienst rief gleich das JA an und betonte, dass es um einen Schütteltraumafall gehe, bei dem die Eltern beide stark sehbehindert sind. Wir äußerten gleich, dass diese so eindringliche Betonung auf unsere Behinderung möglicherweise sehr verhängnisvoll sein könnte, müssten wir doch nun erstmal dem Amt beweisen, dass wir trotz unserer Behinderung denkende, mündige Eltern sind, die ihr Kind versorgen und erziehen können.

25.10.05: morgens telefonierten wir (in Person der Mutter) sogleich selbst mit dem JA. Die fragten, bevor sie wirklich zuhörten, ob uns gesagt worden ist, dass wir möglicherweise eine Strafanzeige zu erwarten hätten. Nach einer Weile des Berichtens baten wir inständig um Unterstützung und darum, dass unser Kind bei uns bleiben darf. Auch erzählten wir am Telefon von der ausgesprochen positiven Entwicklung unseres Kindes. Darauf sagte das JA: “Da können Sie dankbar sein! Anderen Kindern geht es nach Schütteltrauma viel schlimmer! Da sollte es für Sie zweitrangig sein, wo Ihr Kind groß wird…”

Nach dem Röntgen erfuhren wir, dass M. mehrere Rippenbrüche verschiedenen Alters habe. Wir wurden noch einmal gefragt, ob wir unser Kind vielleicht einmal, als es schrie fest um den Brustkorb gehalten hätten und sie dann kräftig geschüttelt hätten. Auch diesmal beteuerten wir, dass wir das nie getan haben! Auf die Frage, ob sich die Ärztin vorstellen könne, dass wir M. nach Entlassung wieder bei uns haben könnten, wenn wir denn einen Familienhelfer nehmen würden, gab uns die Ärztin Hoffnung. Sie sehe unser Engagement und unsere Liebe zum Kind. Da sie wisse, dass wir auf jeden Fall für Hilfen offen sind, könne sie sich vorstellen, M. nach Hause zu entlassen.

Da wir uns diese Rippenbrüche und diese Einblutungen im Kopf nicht erklären konnten, recherchierten wir im Internet und wurden auf zwei Dinge aufmerksam: 
– Glasknochenkrankheit (dafür sprach die Tatsache, dass M.s Skleren leicht  
   bläulich schimmerten,)
–  Impfreaktion (Anstieg des Hirndrucks, schrilles Schreien,
   sowie Krampfanfälle… können auch nach einer Impfung auftreten.)

Wir baten eindringlich, M. daraufhin zu untersuchen. Auch fragten wir, ob sie Osteoporose haben könnte. Für Osteoporose seien M.s Blutwerte zu gut. Auf Glasknochen brauche man nicht untersuchen, da das Verletzungsmuster absolut eindeutig für Kindesmisshandlung spreche, auch die typisch bläulichen Skleren hätte unsere Tochter nicht. Eine Impfkomplikation wäre das auf jeden Fall nicht. (Im Krankenbericht vom 27.10.2005 beschreibt das behandelnde Krankenhaus jedoch die Existenz dezent bläulich schimmernder Skleren.) 

Untersuchungsergebnisse im Überblick:
– Flüssigkeitsgefüllte Räume am Gehirn (mit Blut zersetzt)
– Rippenfrakturen verschiedenen Alters (vom Kinderkrankenhaus weder                 
  zahlenmäßig noch in der Art näher beschrieben)
– Keine Frakturen an den Armen, Beinen, Füßen, Händen, Fingern und Zehen
– Keine Schädelfrakturen
– keine Einblutungen in den Netzhäuten oder im Glaskörper
– keine blauen Flecken oder sonstige äußere Auffälligkeiten

31.10.05: Gespräch JA-Mitarbeiterin mit Mutter direkt in der Wohnung. Schon in den ersten Minuten ließ die Dame durchblicken, dass M. nicht mehr zurück soll, noch ehe überhaupt das Gespräch begann. Während des Gesprächs fragte sie viel über unsere Behinderung (versorgen wir unseren Haushalt selbst, haben wir Hilfe…). Danach wollte auch sie wissen, wie es zu den Verletzungen kam, und weil wir sagten, dass M. von uns nie misshandelt wurde und auch sonst nicht unbeaufsichtigt von uns war, lehnte sie es direkt ab, einen Familienhelfer an unsere Seite zu stellen. Der könne ja auch nicht 24 Std. da sein, meinte sie.

02.11.05: Gespräch im Krankenhaus. Anwesend waren JA-Mitarbeiterin, Krankenhaussozialdienst, zwei Ärzte, M.s Großeltern mütterlicherseits und wir beiden. Auch diesmal die Frage nach dem “Wie” und auch diesmal dieselbe Antwort von uns. Wir bekundeten auch diesmal, dass wir gern einen Familienhelfer nähmen, wenn unsere kleine Maus nur nach Hause dürfe! Hinzu kam, dass die Großeltern vorschlugen, M. bei sich aufzunehmen, bis sie zu uns zurückdürfe. Sie hätten auf dem Gelände sogar eine Wohnung für uns, sodass wir zwar von der Pflege ausgeschlossen, aber immer in Kontakt mit dem Kind hätten bleiben können. Leider hatte das JA wohl andere Ziele… Die JA-Mitarbeiterin stellte uns vor folgende Wahl:

1. Wir unterschreiben einen Antrag auf Erziehungshilfe, dann käme unser Kind in  
    eine Pflegefamilie und alle halben Jahre würde man mit uns sprechen. Auf die   
    Frage, ob wir je unser Kind zurückbekämen, antwortete sie, dass sie das nicht   
    versprechen könne.

2. Bei Nicht-Unterzeichnung käme das Kind AUCH in eine Pflegefamilie, uns würde
    das Sorgerecht entzogen und die Strafanzeige sei ja auch noch möglich….

Die Großeltern zu prüfen, würde Zeit in Anspruch nehmen, die M. dann aber in einer Pflegefamilie verbringen würde.

Wir lehnten die Unterschrift ab. “Maßnahmen” danach:

Eilbeschluss:vorläufiger Entzug des Sorgerechtes, Bestimmung des JA     als Amtsvormund ohne vorherige Anhörung der Eltern.

Nach Absage eines vom JA zu kurzfristig gelegten Termins direkt Sanktion: fortan durften wir unser Kind nur noch tägl. von 11 – 15 Uhr sehen (vorher bis zu 12 Std. je nach Bedarf des Kindes).

15.11.05 Ankündigung der Entlassung in die Pflegefamilie (man sagte, sie würde “bald” entlassen werden). Umgangssperre für 7 Tage zur Eingewöhnung des Kindes in der Pflegefamilie. Da wir nicht wissen  durften, wo unser Kind hin gebracht wurde, sagte die Vormünderin zu uns, dass es genügen müsse, dass M. 3 Monate Muttermilch hatte. Man könne uns das (den Luxus der Muttermilchgabe) nicht mehr ermöglichen.

15.11.05 M. wurde von der Pflegefamilie, kurz nachdem wir gegangen     sind, geholt. Als wir nachts anriefen, um uns wie sonst auch nach M.s Wohlbefinden zu erkundigen, war sie schon fort!

22.11.05 erstes Telefonat mit Bereitschaftspflegerin. Sie sagte den am 24.11.05 angesetzten Umgangstermin ab, weil M. vom Sitzen im Autositz zu sehr ermüde. Wir schlugen dem JA vor, den Umgang direkt in der Pflegefamilie stattfinden zu lassen, damit M. nicht gefahren werden müsse. Die Bereitschaftspflege-Koordinatorin des JA war nicht einverstanden. Am 29.11.05 gäbe es die Gerichtsverhandlung, da  könne man das auch bis nach der Verhandlung aufschieben. Die Bereitschaftspflegerin hat auch gesagt, sie könne ein Attest vorlegen, das M.s Transportunfähigkeit nachweise. Wir baten die                Bereitschaftspflegerin um besondere Vorsicht, solange nicht eindeutig geklärt ist, ob M. möglicherweise Glasknochen haben könne und sie versicherte, dass nur sie M. pflege.

Inzwischen hat das Gericht ein anderes Krankenhaus damit beauftragt, ein Gutachten über M.s gesundheitlichen Zustand zu erstellen. Dieses Gutachten traf kurz vor Verhandlung ein, sodass wir es das erste Mal im Gerichtssaal sahen, aber da nicht lesen konnten.

Wir sprachen bei der Verfahrenspflegerin vor und uns wurde gesagt, dass wir sehr selbstmitleidig seien, weil wir betonten, dass wir unser Kind sehr vermissen. Wir sagten, dass wir gern die Entwicklung unseres Kindes miterleben wollen und man sagte uns, dass berufstätige Eltern die Entwicklung ihrer Kinder auch nicht wirklich verfolgen können… (Kann man wirklich Sorgerechtsentzug mit Berufstätigkeit vergleichen?…)

Bei der Verhandlung 29.11.2005 erschienen: 

1. Vormünderin, Verwalterin, Bereitschaftspflege-Koordinatorin u.                        Verfahrenspflegerin
2. M.s Großeltern sind auch da, aber es wurde leider nicht zugelassen, dass sie
bei der Verhandlung zugegen sind. Sie mussten draußen warten, obwohl sie          extra 160 km zurücklegten, damit sie sich dem Richter als                “Pflegschaftsanwärter” vorstellen können!

Im Termin führte das JA an, dass uns weiterhin Umgänge mit unserem Kind            versagt bleiben sollten, weil M. traumatisiert sei. Sie führen zum Beweis einen
Verhaltensbericht der Bereitschaftspflegerin an. Dieser beschreibt, dass M.
etwa 5 Tage lang reglos und teilnahmslos dagelegen habe und beim Trinken            keinen Augenkontakt gesucht habe. Auch gab die Bereitschaftspflegerin an, M.        trinke mittlerweile mit zugewandtem Blick und genieße die Ansprache und das auf    dem Arm getragen werden.

Unsere Rechtsanwältin gab an, dass sie im Krankenhaus in Erfahrung brachte, dass M. keineswegs beängstigt auf uns reagierte, sondern im Gegenteil: sie freute sich, wenn wir zu ihr kamen. Wir untermauerten das, indem wir dem Richter Fotos zeigten, die wir einen Tag vor Entlassung gemacht haben und wir berichteten, dass M. keine Angst vor uns zeigt. Und wir sagten ihm, dass wir sie im Krankenhaus regelmäßig wickelten und fütterten und dass M. in unserer Gegenwart sehr entspannt und  guter Laune ist.

Trotzdem beschloss der Richter, dass bei den zukünftigen Umgängen zusätzlich 
zum Mitarbeiter des JA auch ein Psychologe dabei ist, der einschreiten solle,          wenn M. Angst zeigen sollte. Die Umgänge sollten dann abgebrochen werden.

Umgangsfestsetzung:
zweimal die Woche für 1 – 1 1/2 Stunde auf neutralem Boden.

Die Vormundschaft bleibt beim JA, die Großeltern sollen aber vom dort          zuständigen JA als mögliche Verwandtschaftspfleger begutachtet werden und der Richter werde dann über den Wechsel des Kindes zu den Großeltern entscheiden.

Das Gutachten, das vom Gericht angefordert wurde schließt damit, dass es
mehrere weitere Untersuchungen geben sollten (Glasknochenbiopsie, Beurteilung
der Frakturen, evtl. neues Röntgen, Begutachtung der Befunde, die Hirndruck und Flüssigkeitsansammlungen betreffen.) Insgesamt kam dieses Krankenhaus zu      dem Schluss, dass es auch andere Gründe geben kann, die M.s Zustand
hervorgerufen haben können. Der Richter ordnet an, dass alle dort vorgeschlagenen Zusatzuntersuchungen gemacht werden sollen.

Ferner sollten wir weiterhin zweimal die Woche die Bereitschaftspflegerin anrufen, 
um uns zu erkundigen, wie es unserer Tochter geht.

Im Dezember wandten wir uns hilfesuchend an Herrn Laubert von der Aktion Rechte für Kinder e. V., der uns seitdem als Beistand vertritt.

15.12.05: mittlerweile sind weitere zwei Wochen vergangen, ohne dass wir unser Kind sehen konnten. Es fand sich nicht sofort ein Psychologe, der Zeit hatte, Umgänge zu begleiten. Beim ersten Umgang stellten wir und die Psychologin verblüfft fest, dass wir keine Kenntnis darüber hatten, dass wir einem Interaktionsgutachten unterzogen werden sollten. Der Richter hat ein solches Interaktionsgutachten nie gefordert. Und nun erfuhren wir, dass die ersten zwei Umgänge darüber entscheiden sollten, ob überhaupt weitere Umgänge stattfinden sollten. Das setzte uns natürlich sehr unter Druck. Da M. uns 4 Wochen lang nicht mehr gesehen hat, rechneten wir damit, dass sie uns nicht erkennen würde. Aber es kam anders: als sie uns nach so langer Zeit das erste Mal erblickte, lächelte sie als erstes und spielte die ganze Zeit mit uns.

20.12.05: zweiter Umgang, bei dem wir unser Kind nach mehr als 4 Wochen das erste Mal gewickelt haben. Und auch da war M. die Ruhe selbst! Sogar zwischen Weihnachten und Silvester wurde vom JA arrangiert, dass wir unser Kind sahen. 

Kurz vor Weihnachten reichten wir Beschwerde beim Oberlandesgericht gegen den vorläufigen Sorgerechtsentzug ein. Ende Dezember beschloss der Richter offiziell, dass kein Psychologe mehr bei den Umgängen anwesend sein braucht. Er kommt zu dem Schluss, dass auch ein Laie erkennen könne, wenn sich unser Kind bei uns unwohl fühle. Der Umgang könne auch von einem Laien beendet werden, sollte unser Kind Unwohlsein zeigen. M.s Großeltern wurden einer Begutachtung durch das dortige JA unterzogen und die Begutachtung fiel sehr positiv aus.

Am 04.01.06 sind wir mit richterlicher Erlaubnis bei einem Krankenhaustermin dabei. Bei der Ultraschalluntersuchung regte sich unser Kind so auf, dass weder wir noch die Bereitschaftspflegerin M. beruhigen können. Erst, als sie von der Untersuchungsliege aufgenommen wurde, hörte sie augenblicklich auf zu weinen. Insgesamt verhielten wir uns während der gesamten Zeit zurückhaltend. Nebenbei erfuhren wir, dass die Hautstanze noch nicht genommen wurde, die für die Glasknochenbiopsie gebraucht wird. (5 Wochen nach der Anordnung des Richters!)

Weil der Richter nicht entscheiden könne, wenn die Beschwerde vorm OLG von uns nicht zurückgenommen werde, nahmen wir die Beschwerde vorm OLG zurück. Nach Eingang des positiven Gutachtens über M.s Großeltern räumte der Richter dem JA und der Verfahrenspflegerin 7 Tage Frist ein, wenn sie sich irgendwie dazu äußern wollen. Wegen der Feiertage und den dadurch resultierenden Urlaubszeiten gewährte der Richter dem JA weitere zwei Tage Reaktionsfrist.

Die Bereitschaftspflegerin rief die Verfahrenspflegerin an und “berichtete” darüber, wie wir M. bei der Ultraschall-Untersuchung so bedrängt hätten, dass sie außer sich geraten sei. Sie umschrieb unser Verhalten im Krankenhaus, indem sie angab, wir hätten uns dort sehr in den Vordergrund gedrängt. Ferner vertrat die Verfahrenspflegerin die Ansicht, wir seien sehr fordernd und nur daran interessiert, unsere eigenen Ziele zu verfolgen und zudem berichtete die Bereitschaftspflegerin, M. sei im Verhältnis zu anderen Babys distanziert (einige Wochen zuvor schrieb sie, dass unser Kind nach kurzer Zeit das auf dem Arm getragen werden genieße und auch während der Umgänge mag unser Kind Körperkontakt)… Folge: der Richter stimmte der Übersiedlung zu den Großeltern nicht mehr zu und beschloss außerdem, dass wir nun zukünftig doch nicht mehr bei Untersuchungen dabei sein sollen. – Zu der Ultraschall-Untersuchung sei betont: M. weinte unserer Ansicht nach bei dieser Untersuchung, weil sie ihr unangenehm war. Weder wir noch die Bereitschaftspflegerin konnten M. trösten. Dass M. sofort aufhörte zu weinen, als sie die Untersuchungsliege verlassen konnte ist für uns ganz klar ein Zeichen dafür, dass die Untersuchung selbst M. missfiel.

Die Aktion Rechte für Kinder e. V. und wir schrieben die VP mit einer Gegendarstellung an, um möglicherweise entstandene Irrtümer auszuräumen. Bislang keine Reaktion. Ob die Hautstanze mittlerweile genommen wurde, wissen wir nicht. Was wir aber in Erfahrung bringen konnten, dass die Biopsie als solche mehrere Monate in Anspruch nehmen kann.

Es gibt eine Meldepflicht für Impfkomplikationsfälle. Der sind in diesem Falle wir nachgekommen, obwohl dies die Ärzte hätten machen sollen. Leider haben wir kein Sorgerecht und können daher die Ärzte ihrer Schweigepflicht nicht entbinden. Das wäre aber nötig, um dem Impfkomplikationsverdacht auf den Grund zu gehen.

Soweit wir wissen, sollten Kinder nicht geimpft werden, die bei vorausgegangenen Impfungen mit Impfkomplikationen reagiert haben, da eine erneute und erhöhte Gefahr besteht, dass diese Kinder wiederholt auf Impfungen schlecht reagieren. Es muss gründlich abgeklärt werden, wie und ob unser Kind weiter geimpft werden kann.

Am 23.01.2006 stellten wir Strafanzeige gegen die damals behandelnden Ärzte aus dem Kinderkrankenhaus. Wir erstatteten Strafanzeige wegen des Verdachts der vorsätzlichen, falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede, der Verleumdung und der fahrlässigen Körperverletzung. Die Oberärztin wurde wegen des Verdachts auf Beihilfe angezeigt.