2. Instanz Oberlandesgericht

Nachdem sich das Familiengericht dafür entschied, uns dauerhaft das Sorgerecht zu entziehen, Dauerpflege anzuordnen und das Jugendamt als Amtsvormund einzusetzen, legten wir umgehend Beschwerde vorm Oberlandesgericht ein.

Am 31. Oktober 2006 fand die erste Anhörung statt.

Unser Beistand wurde am Verhandlungstag vom Senat trotz begründeten Widerspruchs nicht zugelassen, obwohl die Beistandschaft für jedermann gesetzlich geregelt ist.

Wir stellten auch vor dem Oberlandesgericht klar, M. nie etwas getan zu haben. Auch machten wir auf die Widersprüche aus den Gutachten aufmerksam und verdeutlichten, dass es sich bei M.s Symptomen nicht um Anzeichen für Kindesmisshandlung handelt.

Noch immer zeigt die Vorgehensweise der fallzuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes, dass sie an Bindungsförderung, Erhalt der Familie für das Kind und Kooperation mit den leiblichen Eltern zum Wohle M.s nicht interessiert zu sein scheinen, denn:
1. die Umgänge wurden direkt nach der Urteilsverkündung des Familiengerichtes drastisch eingeschränkt (1x monatlich für 1 Stunde unter Aufsicht im Jugendamt).
2. Wir erhalten sehr wenig Information über M.s Entwicklung und Gesundheitszustand (nur sehr oberflächliche Informationen auf Anfrage).
3. Hilfeplangespräche hat es bislang nicht gegeben.
4. Maßnahmen zur Prüfung, Entwicklung oder Förderung der elterlichen Erziehungskompetenzen sind unterlassen worden.
5. Die Bereitschaftspflegestelle wurde mittlerweile in eine Dauerpflegestelle umgewandelt, ohne uns zu beteiligen.

Wir haben mehrfach den Eindruck gewonnen, dass wir wegen unserer Sehbehinderung benachteiligt und ungerecht behandelt worden sind.

Zeugen, die M. und uns kennen, bestätigten, dass M. zu der Zeit, als sie bei uns lebte, ein gesundes, ausgeglichenes und zufriedenes Kind war, und dass wir besorgte Eltern sind. Entsprechend dem Umstand, dass M. ein sehr zartes Kind war, das man sogar als Frühchen bezeichnet hat, hatten wir naturgemäß viele Fragen und neigten dazu, uns eher zu viele Sorgen zu machen.

Die medizinischen Berichte zeigten, dass M.s Ess-Problem noch immer existiert obwohl sie zwar stetig zunimmt, aber auch weiterhin ein eher zartes Kind ist. Mittlerweile überlegen sich die Mediziner, ob ein Schluckproblem oder ein Mundsensorikproblem vorliegen könnte, da M. keine Festnahrung zu sich nehmen konnte, auch als sie schon über 1 Jahr alt war.

Ab Mitte Juli 2006 entschieden die fallzuständigen Sachbearbeiter des Jugendamtes, dass wir M. nur noch einmal monatlich für 1 Stunde im Jugendamt unter Aufsicht sehen dürfen. Begründet wurde diese drastische Minderung (vorher 2x wöchentlich) damit, dass M. zu großem Stress ausgesetzt sei, wenn sie uns zweimal wöchentlich sehe und zudem zu den angeblich so vielen Untersuchungen müsse. An diesem geringen Umgang will das Jugendamt auch weiterhin festhalten, obwohl mittlerweile deutlich zu erkennen ist, dass M.s Ess-Situation und Gewichtszunahme im Verhältnis zu vorher sich zweifelsfrei nicht durch die Umgangseinschränkung verbessert hat. Etwa Mitte Dezember 2006 begann M. erstmals, Brötchen zu essen und nach und nach kann sie immer mehr und immer besser Festnahrung zu sich nehmen, was jedoch nicht zu einer Erweiterung der Umgänge führte.

Mit Beschluss vom 09.01.2007 bestätigte das Oberlandesgericht das Urteil des Familiengerichtes in vollem Umfang, obwohl wir mittlerweile unsere Unschuld durch zahlreiche Diagnostikwidersprüche beweisen konnten. Die bisherigen gravierenden Rechtsfehler wurden vom Gericht nicht bemängelt, sondern offenbar bestätigend zur Kenntnis genommen: So wurde die Dauerpflege aufrecht erhalten und auch die rechtsfehlerhaft zustande gekommene Amtsvormundschaft (eigentlich nur für den Fall einzusetzen, wenn sich gar keine geeignete Person für die Einzelvormundschaft finden lässt) soll bestehen bleiben.

Gegen diese Entscheidung haben wir Verfassungsbeschwerde eingelegt.